Am 1. Januar 2022 treten die Vorschriften des Dekrets Nr. 40 vom 28. Februar 2021 in Kraft, das neue Regeln für das Verhalten auf den Pisten, eine Helmpflicht für Minderjährige sowie eine Versicherung für Schäden oder Verletzungen Dritter vorsieht und die Verpflichtung zur Ausrüstung mit LVS-Geräten, Schaufeln und Schneesonden auf Wanderer (einschließlich Schneeschuhläufern) erweitert. Das Dekret spricht von „besonderen schneebedeckten Gebieten, in denen aufgrund der Schnee- und Wetterbedingungen Lawinengefahr besteht“, eine Definition, die den CAI dazu veranlasst hat, eine Klärung der Auslegung zu fordern. Wir haben mit Alex Barattin, dem Delegierten des Bergrettungsdienstes der Belluneser Dolomiten, über die Sicherheit im Schnee gesprochen. Er appelliert im Interview: „Es reicht nicht aus, diese Ausrüstung zu kaufen. Man muss sich auch durch Simulationen mit dem richtigen Umgang vertraut machen. Bergrettungsdienste, der CAI und Bergführer organisieren dazu entsprechende Themenabende. In jedem Fall ist es jedoch wichtig, vorab aufmerksam die Gebrauchsanleitung zu lesen.“