Die Stiftung Dolomiten UNESCO | Organisationsstruktur
Die Stiftung untergliedert sich in mehrere wichtige Organe, die ihren reibungslosen Ablauf garantieren: der Vorstand, der Verwaltungsrat, das Revisionsorgan, der wissenschaftliche Beirat und die Versammlung der Fördermitglieder.
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich aus fünf Mitgliedern einschließlich des Präsidenten zusammen, die von den fünf Provinzen Belluno, Bozen, Pordenone, Trient und Udine ernannt werden. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, jedes Mitglied kann für ein neues Mandat im Amt bestätigt werden.
Dem Verwaltungsrat obliegen alle Befugnisse für die ordentliche und die außerordentliche Verwaltung der Stiftung. Er legt den Jahrestätigkeitsplan der Stiftung fest, beschließt den Haushaltsvoranschlag, entsprechende Änderungen sowie den Haushaltsabschluss. Er ernennt den Generalsekretär und genehmigt die Organisationsordnung und die Ordnung des Dienstbetriebes. Der Verwaltungsrat genehmigt zudem alle weiteren Maßnahmen, die für einen reibungslosen Betriebsablauf der Stiftung notwendig sind. Darüber hinaus entscheidet der Verwaltungsrat über die Aufnahme neuer Stiftungsmitglieder und über die entsprechenden Aufnahmebedingungen. Außerdem beschließt er über alle anderen für die Stiftung relevanten Angelegenheiten und über alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in den Zuständigkeitsbereich anderer Stiftungsorgane fallen.
Die Vertreter der einzelnen Provinzen wechseln sich im Abstand von drei Jahren in der Führung des Vorsitzes nach der alphabetischen Reihenfolge der Provinznamen ab. Der Verwaltungsratsvorsitzende ist der rechtliche Vertreter der Stiftung.
Der Direktor
Die Beauftragung als Direktor erfolgt durch den Verwaltungsrat. Der Direktor bleibt drei Jahre im Amt. Der Auftrag ist erneuerbar und kann vom Verwaltungsrat, auf Antrag des Präsidenten oder der Mehrheit der Ratsmitglieder, widerrufen werden.
Der Direktor sorgt für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat oder vom Präsidenten festgelegten Richtlinien und Ziele für die Verwaltung.
Der Direktor verfasst und unterzeichnet im Rahmen der Vorgaben des Stiftungsregelements die mit der Tätigkeit der Stiftung zusammenhängenden Verträge und Verwaltungsakte; die Befugnisse des Präsidenten als gesetzlicher Vertreter der Stiftung bleiben jedoch aufrecht. Der Direktor nimmt an den Sitzungen der Kollegialorgane der Stiftung ohne Stimmrecht teil.
Der Wissenschaftliche Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat wird vom Verwaltungsrat eingesetzt und setzt sich aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern zusammen. Seine Aufgabe ist die Beratung der Stiftung in technischen und wissenschaftlichen Fragen zum Management und zur Erhaltung des Welterbes; er nimmt zudem Stellung zum Führungsmonitoring und zu den durchgeführten Forschungstätigkeiten.
Die Versammlung der Fördermitglieder
Ein weiteres Organ der Stiftung ist die Versammlung der Fördermitglieder, die ins Leben gerufen wurde, um für alle Interessenvertreter einerseits die Beteiligung an der Verwaltung des UNESCO-Welterbes Dolomiten zu gewährleisten, und um andererseits jedoch auch ein gemeinsames Konzept zur nachhaltigen Entwicklung des Welterbes zu entwickeln. Neben den Gründungsmitgliedern gehören der Versammlung der Fördermitglieder auch alle vom Verwaltungsrat ernannten Förderer der Stiftung an, die sowohl natürliche als auch juristische Personen und private als auch öffentliche Einrichtungen sein können, wie die Gemeinden, Parkverwaltungen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, die innerhalb der Grenzen des UNESCO-Welterbes liegen, sich mit den Zielsetzungen der Stiftung einverstanden erklären und ihren Beitrag zum Verwaltungsfonds und zur Führung des UNESCO-Welterbes leisten. Die Versammlung gibt Stellungnahmen ab, unterbreitet Vorschläge zu Tätigkeiten und Projekten der Stiftung und schlägt die notwendige Beitragshöhe vor, die nötig ist, um die Qualifikation als Fördermitglied zu erlangen.
Das Revisionsorgan
Das Revisionsorgan besteht aus mindestens drei und maximal fünf Revisoren mit einer Amtszeit von drei Jahren. Es überprüft die Verwaltungstätigkeit der Stiftung, legt einen Bericht über den Haushaltsvoranschlag und den Jahresabschluss vor und gibt obligatorische Stellungnahmen zu Haushaltsänderungen. Außerdem berät es den Verwaltungsrat in finanziellen Angelegenheiten.
Organigramm der Stiftung Dolomiti – Dolomiten – Dolomites – Dolomitis UNESCO
Statut der Stiftung Dolomiti – Dolomiten – Dolomites – Dolomitis UNESCO