Die universellen Werte | Das serielle Gut
Die Dolomiten sind als serielles Gut in die Liste des Welterbes eingetragen, da sie trotz ihrer räumlich-landschaftlichen, geologischen und geomorphologischen Aufgliederung und Komplexität ein einheitliches Ganzes bilden. Die als Welterbe anerkannten Dolomiten-Systeme sind eine ausgewählte Formation, die sich durch ihre geologischen und landschaftlichen Besonderheiten auszeichnet. Sie sind außergewöhnlich repräsentativ für das gesamte Gebirgssystem, verfügen über einen hohen Schutzstatus und sind durch ein Netz entwicklungsgeschichtlicher und ästhetischer Beziehungen miteinander verbunden.
Eine der von der UNESCO geforderten Voraussetzungen für die Anerkennung war das Vorhandensein klarer Unterschutzstellungen und Schutzbestimmungen, die auch in Zukunft die Erhaltung der Stätte garantieren. Deshalb war es nicht möglich, einige unter geologischen und landschaftlichen Aspekten beispielhafte Bergstöcke wie den Sellastock oder die Langkofelgruppe in das serielle Gut miteinzubeziehen.
Die neun Dolomitengruppen, die diesen außerordentlichen „fossilen Archipel“ bilden, umfassen eine Fläche von rund 142.000 Hektar. Sie verteilen sich auf fünf Provinzen (Belluno, Bozen, Pordenone, Trient, Udine), in denen vier offiziell anerkannte Sprachen gesprochen werden: italienisch, deutsch, ladinisch und friulanisch. Aufgrund ihrer historischen Entwicklung besitzen die Provinzen unterschiedliche institutionelle und verwaltungspolitische Rahmenbedingungen.
Alle in der Welterbeliste eingetragenen Güter müssen das Kriterium der Unversehrtheit erfüllen. Die Unversehrtheit ist das Maß für die Einheitlichkeit und Intaktheit des Naturgutes und seiner besonderen Qualitätsmerkmale.
„Die neun Teilgebiete, welche die Stätte bilden, beinhalten Flächen, die erforderlich sind, um die Schönheit der Stätte zu erhalten sowie alle oder den größten Teil der aus Sicht der Erdwissenschaften zentralen, mit einander in Beziehung stehenden und voneinander abhängigen Elemente in ihrem natürlichen Gefüge. Zur Naturstätte gehören auch Teile eines Nationalparks, in verschiedenen Provinzen liegende Naturparks und Natura-2000-Gebiete sowie ein Naturdenkmal. Für jedes einzelne Teilgebiet wurden Pufferzonen eingerichtet, um es vor den potentiellen Gefahren außerhalb der eigenen Grenzen zu schützen. Die natürlichen Landschaften und natürlichen Prozesse, deren Weiterbestehen notwendig ist, um die Werte der Naturstätte zu erhalten und deren Unversehrtheit zu gewährleisten, befinden sich in einem guten Erhaltungszustand und wurden vom technischen Fortschritt kaum berührt“.
(UNESCO, Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert, Unversehrtheit)
„Nominierung der Dolomiten für die Eintragung in die Weltnaturerbe-Liste der UNESCO„ Website (auf Englisch)