Die Schutzgebiete im Dolomiten Welterbe: Annahmen für die Verwaltung der „5%-Gebiete“

Die Parks und Schutzgebiete bedecken einen sehr großen Teil der Dolomiten, insbesondere umfasst das Gebiet einen Nationalpark (Dolomiti Bellunesi), acht regionale/provinzielle Naturparks (Dolomiti d‘Ampezzo, Dolomiti Friulane, Fanes-Sennes-Prags, Puez-Geisler, Schlern-Rosengarten, Drei Zinnen, Paneveggio-Pale di San Martino, Adamello-Brenta) und ein Naturdenkmal (Bletterbach), die mehr als 70 % der Fläche des Gebiets einnehmen. Berücksichtigt man auch die Gebiete des Natura-2000-Netzwerks, so überschreiten die Schutzgebiete die von der UNESCO anerkannte Schwelle von 95 % des Dolomitengebiets.

Das Netzwerk Landschaftliches Erbe und Schutzgebiete der Stiftung hat in Zusammenarbeit mit Veneto Progetti srl eine detaillierte Analyse der Gebiete erstellt, die zu den neun Teilgebieten des Welterbes gehören und für die es derzeit keine Schutz- und Erhaltungsvorschriften gibt. Diese Gebiete wurden der Einfachheit halber als „5%-Gebiete“ bezeichnet, da sie etwa 5 % des gesamten Welterbes der Dolomiten ausmachen.

Ziel der Studie ist es, Formen des Managements der 5%-Gebiete zu identifizieren und nützliche Instrumente anzubieten, um angemessene Schutzmaßnahmen für das gesamte Dolomitenerbe zu gewährleisten, wie von den UNESCO-Evaluatoren gefordert. Zu diesem Zweck arbeitet das Netzwerk auf der Grundlage der Studie „Analyse Natura-2000-Netzwerk Dolomiten UNESCO: Hypothese der Harmonisierung der Rechtsvorschriften und der Verwaltung der ‚5%-Gebiete‘“ mit den Gebietskörperschaften zusammen, um durch die Festlegung von Programmvereinbarungen Formen des Vergleichs zwischen den mit der Planung beauftragten Verwaltungen für eine gemeinsame Verwaltung dieser Gebiete zu fördern..

Die vollständige Studie finden Sie hier (auf Italienisch).